Der Bundesrat hat am 16. März die Ausserordentliche Lage ausgerufen.
Ab sofort sind Trainings wie auch Wettkämpfe in den Schützenvereinen unabhängig der Anzahl Teilnehmer bis 19. April 2020 verboten. Ebenso dürfen auch die Schützenstuben bis zu diesem Datum nicht mehr geöffnet werden.
Der Jungschützenkurs kann dieses Jahr nicht durchgeführt werden.
Damit entfallen sämtliche internen und externen Schiessen wie auch alle übrigen Vereinsaktivitäten bis mindestens am 19. April. Anordnung Eidg. Schiessoffizier Kreis 16
Der Vorstand verfolgt die Entwicklung der Lage und wird entsprechend weiter informieren.
Aktuelle Informationen sind auf der Homepage des Schweizerischen Schiesssportverbandes oder des Zuger Kantonalschützenverbandes zu finden.